Energieausweis – Allgemein

energie1Der Gebäude-energieausweis

Beim Energieausweis unterscheidet man in den verbrauchs- und den bedarfbasierten. Durch die EnEV ist die Form des Energiepasses genau festgelegt, neben den eigentlichen 4 Seiten, die der Energiepass umfasst, sind für beide Arten die Modernisierungsempfehlungen vorgeschrieben, die auf der Seite 5 des Energieausweises anzugeben sind.

Der Gebäudeenergiepass für Wohngebäude, verbrauchsorientiert

Grundlage für den Verbrauchsausweis sind die Energieverbräuche aus einem Zeitraum von mindestens drei zusammenhängenden Jahren.
Dabei wird der Energieverbrauchskennwert des Gebäudes ermittelt.

Für die Online-Bestellung zum Preis
ab 59,00 Euro*.

Der verbrauchs- orientierte Energiepass kann über das Online-Formular bestellt werden sowie über Erfassungsformulare für Word oder Excel zum Ausfüllen am PC. Die verschiedenen Formulare sind auf die jeweilige Gebäudesituation abgestimmt. Alle notwendigen Hilfestellungen sind integriert. Grundsätzlich ist die Datenübermittlung durch den Grundstückseigentümer an den Aussteller möglich. Deshalb ist der „Verbrauchsausweis“ die preiswertere der beiden Möglichkeiten, einen Energieausweis zu erhalten. Allerdings kann ab 01.10.2008 der verbrauchsausorientierte Energieausweis nicht mehr für alle Wohngebäude ausgestellt werden, da nur bis zu diesem Datum die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis bestand. Der Ausweis ist 10 Jahre gültig, so wie es die Energieeinsparverordnung vorsieht. Sie benötigen für das Ausfüllen  ca. 10-20 Minuten. Zu erfassen sind neben den Energieverbräuchen von mindestens 3 Jahren einige Daten zur Gebäudehülle und zur Anlagentechnik.

Was Sie bekommen, wie der Energiepass aussieht sowie Details zum Ablauf lesen Sie bitte hier.

*für Einfamilienhäuser mit einem Heizsystem (andere Gebäude auf Anfrage)

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