Energieausweis-Vorschau

Energieausweis, so sieht er aus

Der Energieausweis, den Sie erhalten, umfasst immer 5 Seiten, die je nach Umfang der Modernisierungsempfehlungen bzw. der Anzahl der zu erfassenden Energieverbräuche durch 2 weitere Seiten ergänzt werden können. Dies ist die gesetzliche Anforderung an die Ausstellung der Energieausweise sowohl für den bedarfsorientierten als auch den verbrauchsorientierten Energieausweis!

Energieausweis Seite 1Seite 1:

Angaben zum Gebäude,
z.B. Gebäudetyp, Adresse, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche, Anlass der Ausstellung, Foto des Gebäudes (optional),  Angaben zu der Ausstellungsgrundlage: Berechneter Energiebedarf oder erfasster Energieverbrauch (auch beides möglich), Gültigkeitsdauer, Angaben zum Aussteller

Seite 2:

Darstellung des berechneten Energiebedarfs, Vergleichswerte für den Endenergiebedarf, Angaben über den Einsatz alternativer Energieversorgungssysteme
(bleibt leer beim Verbrauchsausweis)

 

 


Seite 3:

Darstellung des erfassten Energieverbrauchs, Vergleichswerte für den Endenergiebedarf
Die Verbrauchswerte können auch zusätzlich zu Seite 2 angegeben werden.

Seite 4:

Erläuterung der verwendeten Begriffe

 

 

Seite 5:

Empfehlungen zur kosten-günstigen Modernisierung, ein beispielhafter Variantenvergleich ist optional. Dies sind begleitende Empfehlungen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen. ohne die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen.
Sie ersetzen keine detaillierte Energieberatung! Es besteht zudem keine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen.
Sind keine Modernisierungsempfehlungen möglich, wird dies festgehalten. Dies kann z.B. der Fall sein bei neueren Gebäuden oder Altbauten bei denen schon umfangreichere Modernisierungs-maßnahmen umgesetzt wurden. Jedenfalls sind bei Einhaltung der Neubauanforderungen der EnEV Verbesserungshinweise nicht angezeigt.

Seite 6 (freiwillig):

Eine Zusammenfassung aller erfassten Daten zum Energieausweis auf einen Blick.

 

 

 

 

 

 

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